
Zeitarbeit ist in Europa und in Deutschland ein fester Bestandteil der Beschäftigungspolitik geworden. Wo es früher nur um die Abdeckung von Auftragsspitzen ging, bildet die Leiharbeit heute einen permanenten Flexibilisierungspuffer. Die Konsequenz: In der Industrie sind zwischen 10 % und 30 % der Beschäftigten Zeitarbeiter.
Samir Jajjawi sagte hierzu: „Die Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsmarktes macht dabei auch vor Akademikern nicht halt. In der Automobilindustrie werden Entwicklungsingenieure eingesetzt, die Pharmaindustrie setzt bei Neuprodukteinführungen fast ausschließlich auf Pharmareferenten, die bei Personaldienstleistern beschäftigt werden.“
Leiharbeiter eine willkommene Pufferzone
Diese Entwicklung ist den Gewerkschaften ein Dorn im Auge. Sie fürchten um ihre Tarifhoheit und sehen sich in den Betrieben mit einer wachsenden Anzahl von nicht gewerkschaftlich organisierten Leihkräften konfrontiert. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Betriebsräte die Leiharbeiter als willkommene Pufferzone sehen, die die Stammbelegschaft bei schlechter Konjunktur vor Entlassungen schützt.
Samir Jajjawi: „Die Gewerkschaften – ungebremst durch kollektives Politikversagen – versuchen nun, die bisherige Tarifautonomie der Zeitarbeitsbranche auszuhebeln, durch die Einforderung von „Equal Pay“, also gleichem Lohn für Leiharbeiter.“
Das AÜG sieht in der Tat eine Equal Pay Klausel vor, hat es aber auch durch einen Zusatz ermöglicht, davon abweichende Branchentarifverträge zu schließen. An den wesentlichen Tarifverträgen, denen des IGZ und des BZA, heute BAP, hat der DGB als Tarifpartner mitgewirkt. Neben dieser Tatsache blendet die Gewerkschaftsposition jedoch vollständig aus, dass die Equal Pay Formulierung im AÜG eine wesentliche Nebenbedingung beinhaltet: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Leihpersonal in der Einarbeitungsphase nicht die gleiche Produktivität
Samir Jajjawi: „AUREA hat die Entleihbetriebe hinsichtlich des Einsatzes der Leihkräfte befragt. Im Ergebnis wurde deutlich, daß es eine Einarbeitungsphase für das Zeitpersonal gibt. In dieser Einarbeitungsphase erreicht das Leihpersonal nicht die gleiche Produktivität wie die Stammbelegschaft.“ Von „gleicher Arbeit“ – so Samir Jajjawi – könne deshalb nicht die Rede sein.
Ein Produktivitätsunterschied hebt sich auf der Zeitachse auf
Samir Jajjawi weiter: „Das Ergebnis überrascht nicht. Das Zeitpersonal ist mit dem Produkt, den Arbeitsmitteln, den Arbeitsprozessen sowie der Unternehmensstruktur nicht vertraut. Es hat auch nicht die zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genossen wie die Stammbelegschaft.“ dass sich der Produktivitätsunterschied auf der Zeitachse aufhebt, steht auch für Samir Jajjawi außer Frage.

Ein stärkerer Einbezug der Entleihbetriebe
Es bleibt allerdings schwer vorstellbar, dass es hierzu eine durch den Gesetzgeber einheitliche Regelung geben kann, die alle Branchen- und Berufsunterschiede außer Acht lässt.
Samir Jajjawi schlägt vor: „Sinnvoll wäre vielmehr ein stärkerer Einbezug der Entleihbetriebe in diese Entscheidungen. Der Entleihbetrieb kennt seine Anforderungen am besten. Er sollte eine Festlegung für den Lohn der Leihkräfte vornehmen, die – unter Berücksichtigung der Einarbeitungsphase – dem Equal Pay Grundsatz des AÜG entspricht. Weiterhin sollte der Entleihbetrieb festlegen, ab wann Leihpersonal übernommen werden soll. Beide Festlegungen können den Anbietern von Zeitarbeit kommuniziert werden und bilden damit auch für die Personaldienstleister eine feste Kalkulationsbasis.“
Maximale Transparenz hinsichtlich Entlohnung und Übernahmeoption in der Zeitarbeit
Nur so kann nach Samir Jajjawi die Individualität und Spezifität der Entleihbetriebe berücksichtigt werden. Gleichzeitig erfährt die Zeitarbeit damit eine sinnvolle Verankerung in der Personalpolitik der Entleihbetriebe. Für den Bewerber und Mitarbeiter in der Zeitarbeit wird eine maximale Transparenz geschaffen hinsichtlich Entlohnung und Übernahmeoption.
Samir Jajjawi: „Dort wo Zeitarbeit schon heute verantwortungsvoll als personalpolitisches Instrument eingesetzt wird existieren diese Maßgaben bereits. Der Entleihbetrieb definiert das Entgelt des Zeitpersonals. Die Umsetzung erfolgt über Aufstockung auf die Tariflöhne der Zeitarbeitsbranche. Übernahmeoptionen und Übernahmezeitpunkte sind klar definiert und in Betriebsvereinbarungen verankert. Letztlich besteht damit kein weiterer Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber.“
Weiterführende Links
- Xing Profil Samir Jajjawi
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